Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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13. Gesundheitspolitik
92.031 |
Verminderung der
Tabak- und Alkoholprobleme. |
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Volksinitiativen |
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Prévention des
problèmes liés au tabac et à l'alcool. |
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Initiatives populaires
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Botschaft: 09.03.1992 (BBl II,1149 / FF II,1141)
Ausgangslage
Die von einem überparteilichen Initativkommitee 1989
eingereichten Volksinitiativen "zur Verminderung der Tabakprobleme" und
"zur Verminderung der Alkoholprobleme" (Zwillingsinitiativen) bezweckten, durch
Verbote direkter und indirekter Alkohol- und Tabakwerbung den Anreiz zum Konsum der beiden
Genussmittel zu verringern. Aufgrund des grossen Schadenpotentials des Alkohol- und
Tabakkonsums für die Gesundheit zeigte der Bundesrat Verständnis für die Anliegen der
Initiativen. Er erachtete die Einführung eines vollständigen Werbeverbotes in Anbetracht
der übrigen tangierten Rechtsgüter aber nicht als verhältnismässig und lehnte die
beiden Initiativen ab. Der Bundesrat schlug aber vor, den Initiativen einen indirekten
Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe gegenüberzustellen. Ziel des Gegenvorschlags war es, der
starken Verbreitung der Alkohol- und Tabakwerbung entgegenzuwirken und die Werbung auf
einzelne zugelassene Bereiche zu beschränken.
Verhandlungen
A. Bundesbeschluss über die Volksinitiative "zur
Verminderung der Alkoholprobleme" und "zur Verminderung der Tabakprobleme"
(Zwillingsinitiativen)
SR |
02.03.1993 |
AB 1993, 19 |
Bundesbeschluss A wird in zwei Teilbeschlüsse aufgeteilt.
A1 Bundesbeschluss über die Volksinitiative "zur
Verminderung der Alkoholprobleme"
NR |
02.06.1993 |
AB 1993, 890 |
SR |
10.06.1993 |
AB 1993, 451 |
SR / NR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (32:3 / 86:48) |
A2 Bundesbeschluss über die Volksinitiative "zur
Verminderung der Tabakprobleme"
NR |
02.06.1993 |
AB 1993, 890 |
SR |
10.06.1993 |
AB 1993, 451 |
SR / NR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (30:3 / 90:49) |
B. Lebensmittelgesetz. Änderung
SR |
02.03.1993 |
AB 1993, 19 (Nichteintreten) |
NR |
02.06.1993 |
AB 1993, 890 (Nichteintreten) |
Im Ständerat wurden die zwei Volksinitiativen klar
abgelehnt. Die kleine Kammer erachtete den Einfluss der Werbung auf das Konsumverhalten
insbesondere der Jugend als nicht erwiesen und betonte die negativen materiellen
Auswirkungen der Initiativen auf die Werbebranche und das kulturelle Sponsoring.
Vergeblich appellierte Bundesrat Cotti an den Rat, zumindest auf den moderateren
Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten, welcher nur die Plakat- und Kinowerbung
verbieten, die informierende Werbung in den Printmedien und an den Verkaufsstellen sowie
das Sponsoring unter gewissen Auflagen jedoch zulassen wollte. Eintreten auf den
Gegenvorschlag (Änderung von Lebensmittel- und Alkoholgesetz) wurde mit 34 zu 8 Stimmen
abgelehnt.
Im Nationalrat wurde sehr ähnlich wie im Ständerat
argumentiert und sowohl Initiativen als auch Gegenvorschlag abgelehnt. Kommissionssprecher
Reimann (V, AG) erklärte, es gebe keine plausiblen Gründe für die willkürliche
Differenzierung zwischen Printmedien einerseits und Kino- und Plakatwerbung andrerseits,
wie sie im Gegenvorschlag vorgesehen war. Mit 109 zu 69 Stimmen wurde Nichteintreten
beschlossen. Eine Motion des Ständerates, welche verlangt, dass ein Teil der Tabaksteuer
für Gesundheitserziehung und Prävention zur Verfügung gestellt werde, wurde vom
Nationalrat lediglich als Postulat überwiesen (93.3026).
Die Idee war von der Volksinitiative für ein Tabakwerbeverbot übernommen worden.
Die Initiativen wurden in der Volksabstimmung vom
28.11.1993 deutlich abgelehnt (siehe Anhang G).
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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